Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kliniken & Krankenhäuser

mediconnectica GmbH & Co. KG
Verschaffeltstr. 7
68167 Mannheim

(Stand 08.02.2017)

§ 1 Allgemeines
Für die Vermittlung von Honoraräzten/innen an Unternehmen
i. S. d. §14 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen der mediconnectica GmbH & Co. KG, Verschaffeltstr. 7, 68167 Mannheim, nachfolgend „mediconnectica“. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsgegenstand und –durchführung
mediconnectica vermittelt freiberufliche Ärztinnen und Ärzte,
nachfolgend „Honorarkräfte“, welche für die Auftraggeber, wie Krankenhäuser, Kliniken, Rehakliniken, Haus- und Facharztpraxen als freie Mitarbeiter bzw. Honorarkräfte tätig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Vorstellung der Honorarkraft durch mediconnectica, unter Vorlage von Nachweisen gegenüber mediconnectica mitzuteilen, wenn ihm eine vorgestellte Honorarkraft bereits bekannt ist. mediconnectica prüft die Identität der Honorarkraft sowie die fachliche Qualifikation und Eignung anhand der von der Honorarkraft eingereichten und hochgeladenen Unterlagen. Originale Unterlagen liegen der mediconnectica i. d. R. nicht vor. Der Auftraggeber hat daher die Identität und den Nachweis über die fachliche Qualifikation von der durch mediconnectica vorgestellten Honorarkraft in jedem Fall selbst und auf eigene Verantwortung zu überprüfen. mediconnectica übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von der Honorarkraft gemachten Angaben. Die Vergütung der einzelnen Einsätze wird zwischen dem Auftraggeber und der Honorarkraft jeweils im Einzelnen vereinbart. Der Auftraggeber informiert mediconnectica spätestens bei Beginn des Vertragsverhältnisses mit der Honorarkraft über diese Vereinbarung. Gleiches gilt für die Details des Vertrages, wie z. B. Bereitstellung der Unterkunft u. ä.

§ 3 Vergütung
Für die Vermittlung erhält mediconnectica eine Provision vom Auftraggeber gem. der getroffenen Vereinbarung. Die Provisionen werden mit Zustandekommen des Vertrages zwischen Honorarkraft und Auftraggeber fällig. Provisionspflichtig ist auch jede Verlängerung und jeder Neuabschluss eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Honorarkraft gem. § 7. Bei einer Übernahme in Festanstellung aus einer vermittelten Honorartätigkeit wird eine einmalige Provision für die Übernahme in Festanstellung fällig. Diese wird gesondert zwischen Auftraggeber und mediconnectica vereinbart.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Auftraggeber und mediconnectica verzichten auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese von mediconnectica anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Vertragsbeendigung, Fortbestehen des Provisionsanspruches
Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der von mediconnectica vermittelten Honorarkraft zustande gekommen ist.

§ 6 Haftung
Die Vermittlung durch mediconnectica entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht, die Eignung der Honorarkraft zu prüfen. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Vertrages mit der Honorarkraft die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.

§ 7 Vertragsstrafe, Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durch mediconnectica vermittelte Honorarkraft nicht unter Umgehung von mediconnectica für weitere Einsätze zu kontaktieren. Diese Verpflichtung erlischt nach zwei Jahren nach Ende des letzten durch mediconnectica vermittelten Einsatzes. Bei Verstoß wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Provisionanspurchs fällig.

§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von mediconnectica verarbeitet werden. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Wahrung berechtigter eigener Ansprüche im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Auftraggeber erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 9 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sind oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.